Das UVG der Schweiz sieht vor, dass alle Eidgenossen über einen Unfallschutz verfügen müssen. Personen, die nicht in einem Anstellungsverhältnis stehen und auch keine Erwerbslosenleistungen beziehen, werden automatisch in die Unfalldeckung der Krankenkassen aufgenommen. Das gilt zum Beispiel für Kinder, im Haushalt tätige Personen, Selbständige und Studierende.
Die Unfalldeckung folgt dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) und ist Teil der obligatorischen Grundversicherung. Geschieht ein Unfall, haben Sie Anspruch auf eine medizinische Behandlung, auf Medikamente sowie auf die Unterbringung und Verpflegung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals. Passiert der Unfall im Ausland, übernimmt die Krankenkasse maximal den doppelten Betrag, der für eine Behandlung in der Schweiz angefallen wäre.
Wie in der obligatorischen Krankenversicherung auch, müssen Sie für den Unfallschutz eine Kostenbeteiligung leisten. Sie zahlen eine Jahresfranchise sowie einen Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent, maximal 700 Schweizer Franken im Kalenderjahr für Erwachsene, 350 Franken für Kinder.