Unfalldeckung

So funktioniert die Unfalldeckung durch die Krankenkasse
Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind obligatorisch gegen Unfall versichert. Für angestellt erwerbstätige Personen greift die Unfallversicherung nach Unfallversicherungsgesetz (UVG). Alle Personen, die nicht dem UVG unterstellt sind, werden in der Unfalldeckung ihrer Krankenkasse aufgenommen.

Was ist Ihnen wichtig?

Günstige Prämien
Freie Arztwahl
Zusatzversicherung
Halbprivat oder Privat
Alternativ-Medizin
Sport & Fitness
Rabatte für Familien
Sonstiges

Was ist Ihnen wichtig?

Günstige Prämien
Freie Arztwahl
Zusatzversicherung
Halbprivat oder Privat
Alternativ-Medizin
Sport & Fitness
Rabatte für Familien
Sonstiges

Die Unfalldeckung in der obligatorischen Grundversicherung

Das UVG der Schweiz sieht vor, dass alle Eidgenossen über einen Unfallschutz verfügen müssen. Personen, die nicht in einem Anstellungsverhältnis stehen und auch keine Erwerbslosenleistungen beziehen, werden automatisch in die Unfalldeckung der Krankenkassen aufgenommen. Das gilt zum Beispiel für Kinder, im Haushalt tätige Personen, Selbständige und Studierende.

Die Unfalldeckung folgt dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) und ist Teil der obligatorischen Grundversicherung. Geschieht ein Unfall, haben Sie Anspruch auf eine medizinische Behandlung, auf Medikamente sowie auf die Unterbringung und Verpflegung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals. Passiert der Unfall im Ausland, übernimmt die Krankenkasse maximal den doppelten Betrag, der für eine Behandlung in der Schweiz angefallen wäre.

Wie in der obligatorischen Krankenversicherung auch, müssen Sie für den Unfallschutz eine Kostenbeteiligung leisten. Sie zahlen eine Jahresfranchise sowie einen Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent, maximal 700 Schweizer Franken im Kalenderjahr für Erwachsene, 350 Franken für Kinder.

Unfallversicherung über den Arbeitgeber

Sind Sie angestellt erwerbstätig, lohnt es sich, die obligatorische Krankenpflegeversicherung ohne Unfalldeckung abzuschliessen. Auf diese Weise können Sie Ihre Krankenkassenprämie um bis zu zehn Prozent reduzieren. Angestellt erwerbstätige Personen sind über Ihren Arbeitgeber unfallversichert, der auch die Prämien für den Unfallschutz trägt.

Die UVG-Versicherung tritt übrigens nicht nur bei Unfällen am Arbeitsplatz in Kraft. Sie leistet auch bei Unfällen zuhause und bei Freizeitaktivitäten. Eine Ausnahme besteht bei Teilzeitbeschäftigen, die weniger als acht Stunden bei einem Arbeitgeber arbeiten: Sie sind nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten abgesichert.


Die Unfallversicherung bleibt einen vollen Monat nach Ende des Arbeitsverhältnisses bestehen. Sie können den Versicherungsschutz um sechs Monate verlängern, wenn Sie einen Antrag auf Abredeversicherung bei der Schweizerische Unfallversicherung (SUVA) stellen. Endet Ihr Versicherungsanspruch nach UVG, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse mitteilen. Das Gesetz schützt Sie allerdings vor Versicherungslücken. Versäumen Sie es, sich rechtzeitig bei Ihrem Krankenversicherer zu melden, erhalten Sie bei einem Unfall dennoch alle Leistungen nach KVG. Sie müssen in diesem Fall allerdings die versäumten Prämien nachzahlen

Zusatzversicherung mit Unfalldeckung

Sind Sie angestellt erwerbstätig, lohnt es sich, die obligatorische Krankenpflegeversicherung ohne Unfalldeckung abzuschliessen. Auf diese Weise können Sie Ihre Krankenkassenprämie um bis zu zehn Prozent reduzieren. Angestellt erwerbstätige Personen sind über Ihren Arbeitgeber unfallversichert, der auch die Prämien für den Unfallschutz trägt.

Die UVG-Versicherung tritt übrigens nicht nur bei Unfällen am Arbeitsplatz in Kraft. Sie leistet auch bei Unfällen zuhause und bei Freizeitaktivitäten. Eine Ausnahme besteht bei Teilzeitbeschäftigen, die weniger als acht Stunden bei einem Arbeitgeber arbeiten: Sie sind nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten abgesichert.


Die Unfallversicherung bleibt einen vollen Monat nach Ende des Arbeitsverhältnisses bestehen. Sie können den Versicherungsschutz um sechs Monate verlängern, wenn Sie einen Antrag auf Abredeversicherung bei der Schweizerische Unfallversicherung (SUVA) stellen. Endet Ihr Versicherungsanspruch nach UVG, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse mitteilen. Das Gesetz schützt Sie allerdings vor Versicherungslücken. Versäumen Sie es, sich rechtzeitig bei Ihrem Krankenversicherer zu melden, erhalten Sie bei einem Unfall dennoch alle Leistungen nach KVG. Sie müssen in diesem Fall allerdings die versäumten Prämien nachzahlen.

Zusatzversicherung mit Unfalldeckung

Eine Zusatzversicherung mit Unfalldeckung erweitert die gesetzlichen Leistungen. Im ambulanten Bereich übernimmt sie zum Beispiel alternative Behandlungsmethoden und nichtärztliche Psychotherapien. Eine Spitalzusatzversicherung bietet unter anderem die Unterbringung auf der halbprivaten oder privaten Abteilung im Zwei-Bett- oder Ein-Bett-Zimmer.
Ob sich die eine Zusatzversicherung mit Unfalldeckung lohnt, hängt davon ab, ob eine Unfallversicherung über den Arbeitgeber besteht und was diese übernimmt. Wir beraten Sie gerne!

Powered by ProofFactor - Social Proof Notifications