Techniker Krankenkasse

Was ist die Techniker Krankenkasse?
Die Techniker Krankenkasse TKK ist Deutschlands Spitzenreiterin unter den gesetzlichen Krankenkassen. Auch wer im Ausland lebt, aber in der Schweiz seinem festen Arbeitsplatz nachgeht, sogenannte Grenzgänger, muss einer Schweizer Krankenversicherung beitreten. Ein Nachweis muss spätestens drei Monate nach Antritt des Arbeitsplatzes vorgelegt werden können. Grenzgänger aus Deutschland haben Versicherungswahlrecht und können unter gegebenen Umständen bei der Techniker Krankenkasse TKK versichert bleiben.

Was ist Ihnen wichtig?

Günstige Prämien
Freie Arztwahl
Zusatzversicherung
Halbprivat oder Privat
Alternativ-Medizin
Sport & Fitness
Rabatte für Familien
Sonstiges

Was ist Ihnen wichtig?

Günstige Prämien
Freie Arztwahl
Zusatzversicherung
Halbprivat oder Privat
Alternativ-Medizin
Sport & Fitness
Rabatte für Familien
Sonstiges

Grenzgänger & Ausnahmeregelungen

Grenzgänger sind normalerweise dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung in der Schweiz abzuschließen. Arbeitnehmer*innen mit Wohnsitz in den Ländern Deutschland, Italien, Frankreich und Österreich genießen eine Sonderregelung, nämlich sich weiterhin im Heimatland über die bestehende Krankenkasse versichern zu lassen. Diese Sonderregelung gilt auch für nichterwerbstätige Familienangehörige der Grenzgänger.

Um die Befreiung der Schweizer Krankenkasse zu beantragen, muss dem für den Arbeitsort zuständigen Kanton nachgewiesen werden, dass eine entsprechende Krankenversicherung in Deutschland, Italien, Frankreich oder Österreich vorliegt. Innerhalb von drei Monaten muss entsprechender Antrag abgegeben sein. An das für den Arbeitsort zuständige Kanton muss auch mittgeteilt werden, sollten Sie von der Techniker Krankenkasse zu einer Schweizer Krankenkasse wechseln. Auch in diesem Fall gelten die drei Monate Frist. Bei Vertragsabschluss mit einer Schweizer Krankenkasse bekommt man das Formular E106, um dieses bei einer beliebigen Krankenkasse im Wohnland, Beispiel Techniker Krankenkasse, einzureichen. So bekommt man auch im Wohnland eine Krankenkassenkarte und kann sich auch im Wohnland medizinisch behandeln lassen.

Unterschiede der Krankenkassen in den verschiedenen Staaten

Wichtigster Unterschied: In der Schweiz ist man nicht bei einem Arbeitgeber versichert, man trägt die Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe selbst, die Prämien werden somit auch nicht Ende des Monats vom Gehalt abgezogen.

Außerdem übernimmt die Schweizer Grundversicherung weniger Leistungen. Beispiele sind Leistungen im Bereich der Zahnbehandlungen, Dentalhygiene. Jahresfranchise und Selbstbeteiligung sind ein weiterer großer Unterschied. Die ordentliche Franchise beträgt FR 300,00 jährlich, dieser Betrag kann aber auch nach oben korrigiert werden, so reduzieren sich die monatlichen Prämien. Die Krankenkassen übernehmen Kosten erst, wenn der Jahresfranchise Betrag überstiegen wird, darunter bezahlt man einen Selbstbehalt von zehn Prozent. Der Selbstbehalt ist begrenzt: FR 700,00 für Erwachsene, FR 350,00 für Kinder.

Vergleichen und sparen

Die Suche nach der richtigen Grenzgänger Krankenversicherung ist oftmals eine mühselige Angelegenheit. Unterschiedliche Varianten, Optionsrecht, Fristen, Aushilfskasse, Formulare - diese Dinge und mehr sorgen dafür, dass die Wahl der Krankenversicherung eine komplizierte Angelegenheit wird. Ein guter Überblick und die richtige Beratung sind wichtig, denn durch die Wahl der richtigen Grenzgänger Krankenversicherung kann bei optimaler Versicherung Geld gespart werden. Wir beraten gerne!

Powered by ProofFactor - Social Proof Notifications