Personen, deren Prämienverbilligungsanspruch automatisch ermittelt werden konnte, erhalten von der SVA ein persönliches Antragsformular. Wer bis Ende des Jahres kein Antragsformular erhält, kann sich bei den Städtischen Gesundheitsdiensten melden, um den Anspruch abklären zu lassen. Auch wenn Jugendliche ab 18 Jahren im Haushalt der Eltern leben, bekommen sie eigene Antragsformulare.
Vorgedruckte Anträge müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von zwei Monaten zurück an die SVA geschickt werden. Zusatz bei jungen Erwachsenen in Erstausbildung: aktueller Ausbildungsnachweis, Semesterbestätigung oder Schulbestätigung muss beigelegt werden.