Was ist die obligatorische Krankenversicherung?
„Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) dient in der Schweiz dazu, die Bevölkerung im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Zudem regelt es zahlreiche weitere Bereiche im Gesundheitswesen. Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören“, so das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Weiter beschreibt das Krankenversicherungsgesetz: „Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für Krankenpflege versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertreterin versichern lassen.“
Die obligatorische Grundversicherung oder Krankenversicherung in der Schweiz übernimmt Kosten für Behandlung und Medikamente bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, sofern diese „wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich" sind. Alle enthaltenen Leistungen einer Grundversicherung sind gesetzlich im KVG geregelt. Die Prämien hingegen variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse und werden von verschiedenen Einflussfaktoren wie Kanton, Prämienregion, Alter, Einkommen und Familienstand bestimmt. Es besteht Kontrahierungszwang: Da es sich bei der Grundversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, sind Krankenkassen verpflichtet jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, auch zu versichern, unabhängig von Alter und Vorerkrankung.