„Gemäss dem KVG (Krankenversicherungsgesetz) müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören“, so das Bundesamt für Gesundheit BAG. In der Wahl der Krankenkasse sind Sie innerhalb Ihres Kantons frei, aus verschiedenen Gründen können Sie deshalb die Grundversicherung bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Die Kündigung muss schriftlich passieren, am besten postalisch per Einschreiben.
Was außerdem wichtig ist:
Sie müssen bereits einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen und vorliegen haben. So lange keine neue Grundversicherung abgeschlossen ist, sind Sie bei Ihrem alten Versicherer versichert.
Außerdem dürfen bei Ihrer alten Krankenkasse keine Prämienzahlen rückständig sein.