Step by Step – Krankenkassenwechsel in vier Schritten
Vorab: Die Krankenkassenprämien werden jährlich angepasst und für das kommende Jahr neu festgelegt. Durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte neue Prämien werden bis zum 24. September für das kommende Jahr veröffentlicht, die Krankenkassen müssen bis spätestens 31. Oktober darüber schriftlich in Kenntnis setzen.
Bei Ankündigung einer Prämienerhöhung im Herbst, können Sie bis 30. November (muss am spätestens 30. November eingegangen sein) zum 31. Dezember bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Der neue Krankenkassenvertrag gilt dann ab 1. Januar des neuen Jahres.
1. Schritt: Um alle Vor- und Nachteile zu klären, empfehlen wir einen Krankenkassenvergleich vorab. So finden Sie das richtige Angebot für Ihre Bedürfnisse. Vielleicht lohnt sich in Ihrem Fall ein alternatives Versicherungsmodell oder man spart durch einen höhere Jahresfranchise – all das finden Sie mit dem Krankenkassenvergleich raus!
2. Schritt: Angebote einholen. Aus dem Vergleich hat sich eine oder mehrere Krankenkasse(n) ergeben, die Ihr Interesse geweckt hat (haben)? Perfekt, nach Abklären der wichtigsten Punkte – Höhe der Prämie, Interesse an Zusatzversicherungen, freie Arztwahl, Familienrabatt – können verschiedene Angebote eingeholt werden.
3. Schritt: Ein Angebot sagt Ihnen zu. Mit diesem Formular können Sie sich direkt bei der neunen Krankenkasse anmelden.
4. Schritt: Kündigung der alten Krankenkasse, dabei gilt es die Kündigungsfristen zu beachten.
Kündigungsfrist der Grundversicherung
Bei Ankündigung einer Prämienerhöhung im Herbst, können Sie bis 30. November (muss am spätestens 30. November eingegangen sein, es gilt der Posteingang) zum 31. Dezember bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Der neue Krankenkassenvertrag gilt dann ab 1. Januar des neuen Jahres.
Bei Ankündigung einer Prämienerhöhung zur Mitte des Jahres, können Sie bis 31. Mai (muss am spätestens 31. Mai eingegangen sein, es gilt der Posteingang) zum 30. Juni bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Der neue Krankenkassenvertrag gilt dann ab 1. Juli.
Kündigungsfrist der Grundversicherung mit ordentlicher Franchise
Eine Sonderregelung gilt bei einer Grundversicherung mit ordentlicher Franchise von FR 300,00. In diesem Fall können Sie auch zu Ende Juni kündigen. Dann muss die Kündigung bis spätestens 31. März schriftlich beim Versicherer eingegangen sein (es gilt der Posteingang).
Kündigungsfrist der Zusatzversicherung
Wichtig: Zusatzversicherungen sind flexibel kündbar und hängen nicht mit der Grundversicherung zusammen. Häufig gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende, das variiert aber von Anbieter zu Anbieter und Versicherung zu Versicherung. Gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende, müssen Sie spätestens bis zum 30. September kündigen. Mehr Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag der Zusatzversicherung.
Es gilt eine Sonderregelung sollte der Versicherer die Prämie erhöhen: Kündigungsfrist wird auf einen Monat verkürzt.
Alte Versicherer kündigen, neue Versicherer finden
Wir helfen beim Krankenkassenwechsel!
Vor der Kündigung ist es wichtig den Krankenkassenvergleich durchführen. Nach dem Vergleich können Sie direkt ein Angebot eines neuen Versicherers anfragen.
Sollten noch Fragen auftauchen, wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen – kostenlos, schnell und unkompliziert