Krankenkasse kündigen

Das Wichtigste vorweg:
Sie haben sich entschieden, Ihre Krankenkasse zu kündigen und zu einem neuen Versicherer zu wechseln? Das funktioniert einfach und unkompliziert. Wichtig ist nur, die Kündigungsfrist Ihrer bestehenden Krankenversicherung zu kennen und nach Vorgaben dieser Kündigungsfrist zu kündigen. Welche Fristen und Bedingungen gelten, haben wir hier für Sie gesammelt.

Was ist Ihnen wichtig?

Günstige Prämien
Freie Arztwahl
Zusatzversicherung
Halbprivat oder Privat
Alternativ-Medizin
Sport & Fitness
Rabatte für Familien
Sonstiges

Was ist Ihnen wichtig?

Günstige Prämien
Freie Arztwahl
Zusatzversicherung
Halbprivat oder Privat
Alternativ-Medizin
Sport & Fitness
Rabatte für Familien
Sonstiges

Wie kündige ich meine Grundversicherung?

„Gemäss dem KVG (Krankenversicherungsgesetz) müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören“, so das Bundesamt für Gesundheit BAG. In der Wahl der Krankenkasse sind Sie innerhalb Ihres Kantons frei, aus verschiedenen Gründen können Sie deshalb die Grundversicherung bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Die Kündigung muss schriftlich passieren, am besten postalisch per Einschreiben.
Was außerdem wichtig ist:
Sie müssen bereits einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen und vorliegen haben. So lange keine neue Grundversicherung abgeschlossen ist, sind Sie bei Ihrem alten Versicherer versichert.
Außerdem dürfen bei Ihrer alten Krankenkasse keine Prämienzahlen rückständig sein.

  •   Vor- und Nachname
  • ​Geburtsdatum
  •  Ihre Anschrift
  • ​​ ​Ihre Versicherungsnummer

Tipp: Verwenden Sie unsere kostenlose Vorlage – so klappt die Kündigung am schnellsten und Sie vergessen keine wichtigen Punkte.

Kündigungsfristen

Alle enthaltenen Leistungen einer Grundversicherung sind gesetzlich im KVG geregelt. Die Prämien hingegen variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Zudem werden die Krankenkassenprämien jährlich angepasst und neu für das kommende Jahr festgelegt. Durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte neue Prämien werden bis zum 24. September für das kommende Jahr veröffentlicht. 2020 sind die Prämien um durchschnittlich um 1,2 Prozent gestiegen.
Auch im kommenden Jahr werden die Krankenkassenprämien wieder steigen, was das konkret für Ihre Krankenkasse und Ihre Prämien bedeutet, muss der entsprechende Versicherer bis Ende Oktober kommunizieren.
Bei Ankündigung einer Prämienerhöhung im Herbst, können Sie bis 30. November (muss am spätestens 30. November eingegangen sein) zum 31. Dezember bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Der neue Krankenkassenvertrag gilt dann ab 1. Januar des neuen Jahres.
Sonderregelung: Bei einer Grundversicherung mit ordentlicher Franchise von FR 300,00 können Sie auch zu Ende Juni kündigen. Dann muss die Kündigung bis spätestens 31. März schriftlich beim Versicherer eingegangen sein.

Wie kündige ich meine Zusatzversicherung?

Wichtig: Zusatzversicherungen sind flexibel kündbar und hängen nicht mit der Grundversicherung zusammen. Häufig gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende, das variiert aber von Anbieter zu Anbieter und Versicherung zu Versicherung. Gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende, müssen Sie spätestens bis zum 30. September kündigen. Mehr Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag der Zusatzversicherung.
Es gilt eine Sonderregelung sollte der Versicherer die Prämie erhöhen: Kündigungsfrist wird auf einen Monat verkürzt.
Tipp: Erst eine Alternative zur bestehenden Zusatzversicherung suchen und finden. Für manche freiwillige Zusatzversicherungen werden Gesundheitsprüfungen notwendig. Diese können eventuell nicht erbracht werden und somit kann eine bevorzugte Versicherung nicht abgeschlossen werden. Deshalb erst eine neue Zusatzversicherung abschließen, dann die bestehende kündigen.

Alte Versicherer kündigen, neue Versicherer finden

Wir helfen beim Krankenkassenwechsel!
Wichtig: Vor der Kündigung den Krankenkassenvergleich durchführen. Nach dem Vergleich können Sie direkt ein Angebot eines neuen Versicherers anfragen.
Sollten dann noch Fragen auftauchen, wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen – kostenlos, schnell und unkompliziert!

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