Kündigung der Krankenkasse

Sie haben sich entschieden, Ihre Krankenkasse zu kündigen und zu einem neuen Versicherer zu wechseln? Das funktioniert einfach und unkompliziert. Wichtig ist nur, die Kündigungsfrist Ihrer bestehenden Krankenversicherung zu kennen und nach Vorgaben dieser Kündigungsfrist zu kündigen. Welche Fristen und Bedingungen gelten, haben wir hier für Sie gesammelt.

Krankenkassenvergleich 2021

Möchten Sie Prämien einsparen? Hier finden Sie alle Prämien für den Krankenkassen Wechsel

Wechsel zu neuer Krankenkasse

Krankenkasse wechseln, einfach gemacht

Sie haben sich entschieden, Ihre Krankenkasse zu wechseln? Damit sind Sie nicht allein, bei jährlich steigenden Kosten wechseln eine Vielzahl an Versicherungsnehmer*innen regelmäßig ihre Krankenversicherungen, um so jährlich bis zu FR 1.300,00 zu sparen. Ob eine Grundversicherung oder eine Zusatzversicherung gewechselt wird, macht im Wechsel einen Unterschied – die wichtigsten Punkte dazu, haben wir für Sie gesammelt. 

Wie kündige ich meine Grundversicherung?

„Gemäss dem KVG(Krankenversicherungsgesetz) müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personeneiner Krankenkasse angehören“, so das Bundesamt für Gesundheit BAG. In der Wahlder Krankenkasse sind Sie innerhalb Ihres Kantons frei, aus verschiedenenGründen können Sie deshalb die Grundversicherung bei Ihrer Krankenkassekündigen. Die Kündigung muss schriftlich passieren, am besten postalisch perEinschreiben.

Was außerdem wichtig ist:

Sie müssen bereits einen neuenVersicherungsvertrag abgeschlossen und vorliegen haben. So lange keine neueGrundversicherung abgeschlossen ist, sind Sie bei Ihrem alten Versichererversichert.

Außerdem dürfen bei Ihrer altenKrankenkasse keine Prämienzahlen rückständig sein.

Folgende Punkte müssen Teil der Kündigungsein:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Ihre Anschrift
  • ​Ihre Versicherungsnummer

Tipp: Verwenden Sie unsere kostenlose Vorlage – so klappt die Kündigung am schnellsten und Sie vergessen keine wichtigen Punkte.

KündigungsfristenAlle enthaltenen Leistungen einer Grundversicherung sind gesetzlich im KVG geregelt. Die Prämien hingegen variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Zudem werden die Krankenkassenprämien jährlich angepasst und neu für das kommende Jahr festgelegt. Durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte neue Prämien werden bis zum 24. September für das kommende Jahr veröffentlicht. 2020 sind die Prämien um durchschnittlich um 1,2 Prozent gestiegen. Auch im kommenden Jahr werden die Krankenkassenprämien wieder steigen, was das konkret für Ihre Krankenkasse und Ihre Prämien bedeutet, muss der entsprechende Versicherer bis Ende Oktober kommunizieren. Bei Ankündigung einer Prämienerhöhung im Herbst, können Sie bis 30. November (muss am spätestens 30. November eingegangen sein) zum 31. Dezember bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Der neue Krankenkassenvertrag gilt dann ab 1. Januar des neuen Jahres.

Sonderregelung: Bei einer Grundversicherung mit ordentlicher Franchise von FR 300,00 können Sie auch zu Ende Juni kündigen. Dann muss die Kündigung bis spätestens 31. März schriftlich beim Versicherer eingegangen sein. 

Wie kündige ich meine Zusatzversicherung? 

Wichtig: Zusatzversicherungen sind flexibel kündbar und hängen nicht mit der Grundversicherung zusammen. Häufig gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende, das variiert aber von Anbieter zu Anbieter und Versicherung zu Versicherung. Gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende, müssen Sie spätestens bis zum 30. September kündigen. Mehr Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag der Zusatzversicherung. Es gilt eine Sonderregelung sollte der Versicherer die Prämie erhöhen: Kündigungsfrist wird auf einen Monat verkürzt.  

Tipp: Erst eine Alternative zur bestehenden Zusatzversicherung suchen und finden. Für manche freiwillige Zusatzversicherungen werden Gesundheitsprüfungen notwendig. Diese können eventuell nicht erbracht werden und somit kann eine bevorzugte Versicherung nicht abgeschlossen werden. Deshalb erst eine neue Zusatzversicherung abschließen, dann die bestehende kündigen. 

Alte Versicherer kündigen, neue Versicherer findenWir helfen beim Krankenkassenwechsel! Wichtig: Vor der Kündigung den Krankenkassenvergleich durchführen. Nach dem Vergleich können Sie direkt ein Angebot eines neuen Versicherers anfragen. Sollten dann noch Fragen auftauchen, wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen – kostenlos, schnell und unkompliziert!

Krankenkassenwechsel in vier Schritten

Vorab: Die Krankenkassenprämien werden jährlich angepasst und für das kommende Jahr neu festgelegt. Durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte neue Prämien werden bis zum 24. September für das kommende Jahr veröffentlicht, die Krankenkassen müssen bis spätestens 31. Oktober darüber schriftlich in Kenntnis setzen.

Bei Ankündigung einer Prämienerhöhung im Herbst, können Sie bis 30. November (muss am spätestens 30. November eingegangen sein) zum 31. Dezember bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Der neue Krankenkassenvertrag gilt dann ab 1. Januar des neuen Jahres.

1. Schritt: Um alle Vor- und Nachteile zu klären, empfehlen wir einen Krankenkassenvergleich vorab. So finden Sie das richtige Angebot für Ihre Bedürfnisse. Vielleicht lohnt sich in Ihrem Fall ein alternatives Versicherungsmodell oder man spart durch einen höhere Jahresfranchise – all das finden Sie mit dem Krankenkassenvergleich raus!

2. Schritt: Angebote einholen. Aus dem Vergleich hat sich eine oder mehrere Krankenkasse(n) ergeben, die Ihr Interesse geweckt hat (haben)? Perfekt, nach Abklären der wichtigsten Punkte – Höhe der Prämie, Interesse an Zusatzversicherungen, freie Arztwahl, Familienrabatt – können verschiedene Angebote eingeholt werden.

3. Schritt: Ein Angebot sagt Ihnen zu. Mit diesem Formular können Sie sich direkt bei der neunen Krankenkasse anmelden.

4. Schritt: Kündigung der alten Krankenkasse, dabei gilt es die Kündigungsfristen zu beachten.

Krankenversicherung wechseln: So gehen Sie vor

Vorab: Die Krankenkassenprämien werden jährlich angepasst und für das kommende Jahr neu festgelegt. Durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte neue Prämien werden bis zum 24. September für das kommende Jahr veröffentlicht, die Krankenkassen müssen bis spätestens 31. Oktober darüber schriftlich in Kenntnis setzen.
Bei Ankündigung einer Prämienerhöhung im Herbst, können Sie bis 30. November (muss am spätestens 30. November eingegangen sein) zum 31. Dezember bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Der neue Krankenkassenvertrag gilt dann ab 1. Januar des neuen Jahres.
1. Schritt: Um alle Vor- und Nachteile zu klären, empfehlen wir einen Krankenkassenvergleich vorab. So finden Sie das richtige Angebot für Ihre Bedürfnisse. Vielleicht lohnt sich in Ihrem Fall ein alternatives Versicherungsmodell oder man spart durch einen höhere Jahresfranchise – all das finden Sie mit dem Krankenkassenvergleich raus!
2. Schritt: Angebote einholen. Aus dem Vergleich hat sich eine oder mehrere Krankenkasse(n) ergeben, die Ihr Interesse geweckt hat (haben)? Perfekt, nach Abklären der wichtigsten Punkte – Höhe der Prämie, Interesse an Zusatzversicherungen, freie Arztwahl, Familienrabatt – können verschiedene Angebote eingeholt werden.
3. Schritt: Ein Angebot sagt Ihnen zu. Mit diesem Formular können Sie sich direkt bei der neunen Krankenkasse anmelden.
4. Schritt: Kündigung der alten Krankenkasse, dabei gilt es die Kündigungsfristen zu beachten. 

Kündigungsfrist der Grundversicherung

Bei Ankündigung einer Prämienerhöhung im Herbst, können Sie bis 30. November (muss am spätestens 30. November eingegangen sein, es gilt der Posteingang) zum 31. Dezember bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Der neue Krankenkassenvertrag gilt dann ab 1. Januar des neuen Jahres.
Bei Ankündigung einer Prämienerhöhung zur Mitte des Jahres, können Sie bis 31. Mai (muss am spätestens 31. Mai eingegangen sein, es gilt der Posteingang) zum 30. Juni bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Der neue Krankenkassenvertrag gilt dann ab 1. Juli.

Kündigungsfrist der Grundversicherung mit ordentlicher Franchise

Eine Sonderregelung gilt bei einer Grundversicherung mit ordentlicher Franchise von FR 300,00. In diesem Fall können Sie auch zu Ende Juni kündigen. Dann muss die Kündigung bis spätestens 31. März schriftlich beim Versicherer eingegangen sein (es gilt der Posteingang). 

Kündigungsfrist der Zusatzversicherung

Wichtig: Zusatzversicherungen sind flexibel kündbar und hängen nicht mit der Grundversicherung zusammen. Häufig gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende, das variiert aber von Anbieter zu Anbieter und Versicherung zu Versicherung. Gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende, müssen Sie spätestens bis zum 30. September kündigen. Mehr Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag der Zusatzversicherung. 
Es gilt eine Sonderregelung sollte der Versicherer die Prämie erhöhen: Kündigungsfrist wird auf einen Monat verkürzt. 
Erhöht Ihr Krankenversicherer die Prämie für die Zusatzversicherung, dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

Alte Versicherer kündigen, neue Versicherer finden

Wir helfen beim Krankenkassenwechsel!
Vor der Kündigung ist es wichtig den Krankenkassenvergleich durchführen. Nach dem Vergleich können Sie direkt ein Angebot eines neuen Versicherers anfragen.
Sollten noch Fragen auftauchen, wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen – kostenlos, schnell und unkompliziert!

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