Wie kündige ich meine Grundversicherung?
„Gemäss dem KVG(Krankenversicherungsgesetz) müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personeneiner Krankenkasse angehören“, so das Bundesamt für Gesundheit BAG. In der Wahlder Krankenkasse sind Sie innerhalb Ihres Kantons frei, aus verschiedenenGründen können Sie deshalb die Grundversicherung bei Ihrer Krankenkassekündigen. Die Kündigung muss schriftlich passieren, am besten postalisch perEinschreiben.
Was außerdem wichtig ist:
Sie müssen bereits einen neuenVersicherungsvertrag abgeschlossen und vorliegen haben. So lange keine neueGrundversicherung abgeschlossen ist, sind Sie bei Ihrem alten Versichererversichert.
Außerdem dürfen bei Ihrer altenKrankenkasse keine Prämienzahlen rückständig sein.
Folgende Punkte müssen Teil der Kündigungsein:
Tipp: Verwenden Sie unsere kostenlose Vorlage – so klappt die Kündigung am schnellsten und Sie vergessen keine wichtigen Punkte.
KündigungsfristenAlle enthaltenen Leistungen einer Grundversicherung sind gesetzlich im KVG geregelt. Die Prämien hingegen variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Zudem werden die Krankenkassenprämien jährlich angepasst und neu für das kommende Jahr festgelegt. Durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte neue Prämien werden bis zum 24. September für das kommende Jahr veröffentlicht. 2020 sind die Prämien um durchschnittlich um 1,2 Prozent gestiegen. Auch im kommenden Jahr werden die Krankenkassenprämien wieder steigen, was das konkret für Ihre Krankenkasse und Ihre Prämien bedeutet, muss der entsprechende Versicherer bis Ende Oktober kommunizieren. Bei Ankündigung einer Prämienerhöhung im Herbst, können Sie bis 30. November (muss am spätestens 30. November eingegangen sein) zum 31. Dezember bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Der neue Krankenkassenvertrag gilt dann ab 1. Januar des neuen Jahres.
Sonderregelung: Bei einer Grundversicherung mit ordentlicher Franchise von FR 300,00 können Sie auch zu Ende Juni kündigen. Dann muss die Kündigung bis spätestens 31. März schriftlich beim Versicherer eingegangen sein.
Wie kündige ich meine Zusatzversicherung?
Wichtig: Zusatzversicherungen sind flexibel kündbar und hängen nicht mit der Grundversicherung zusammen. Häufig gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende, das variiert aber von Anbieter zu Anbieter und Versicherung zu Versicherung. Gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende, müssen Sie spätestens bis zum 30. September kündigen. Mehr Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag der Zusatzversicherung. Es gilt eine Sonderregelung sollte der Versicherer die Prämie erhöhen: Kündigungsfrist wird auf einen Monat verkürzt.
Tipp: Erst eine Alternative zur bestehenden Zusatzversicherung suchen und finden. Für manche freiwillige Zusatzversicherungen werden Gesundheitsprüfungen notwendig. Diese können eventuell nicht erbracht werden und somit kann eine bevorzugte Versicherung nicht abgeschlossen werden. Deshalb erst eine neue Zusatzversicherung abschließen, dann die bestehende kündigen.
Alte Versicherer kündigen, neue Versicherer findenWir helfen beim Krankenkassenwechsel! Wichtig: Vor der Kündigung den Krankenkassenvergleich durchführen. Nach dem Vergleich können Sie direkt ein Angebot eines neuen Versicherers anfragen. Sollten dann noch Fragen auftauchen, wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen – kostenlos, schnell und unkompliziert!