Ursprünglich in den USA entwickelt gibt es Gruppenpraxen seit den 1990er Jahren auch in der Schweiz. Ziel ist es, so viele medizinische Leistungen innerhalb der Gruppenpraxis abzudecken.
Die Gruppenpraxis erhält von der Krankenkasse pro eingeschriebenen Patienten eine monatliche Pauschale, die alle medizinischen Leistungen des Patienten / der Patientin abdeckt, auch außerhalb der Gruppenpraxis. Eine Gruppenpraxis kann zu einer bestimmten oder mehreren Krankenversicherungen gehören.
Hat der Versicherte / die Versicherte das Gruppenpraxis-Modell gewählt, muss im Krankheitsfall, außer bei Notfällen, immer in einem ersten Schritt die Gruppenpraxis besucht werden. Ausgenommen sind auch gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen und Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt.