Grundversicherung (KVG)

Was ist die Grundversicherung?
„Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) dient in der Schweiz dazu, die Bevölkerung im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Zudem regelt es zahlreiche weitere Bereiche im Gesundheitswesen. Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören“, so das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Weiter beschreibt das Krankenversicherungsgesetz: „Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für Krankenpflege versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertreterin versichern lassen.“
Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz übernimmt Kosten für Behandlung und Medikamente bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, sofern diese „wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich" sind. Alle enthaltenen Leistungen einer Grundversicherung sind gesetzlich im KVG geregelt. Die Prämien hingegen variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse und werden von verschiedenen Einflussfaktoren wie Kanton, Prämienregion, Alter, Einkommen und Familienstand bestimmt. Es besteht Kontrahierungszwang: Da es sich bei der Grundversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, sind Krankenkassen verpflichtet jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, auch zu versichern, unabhängig von Alter und Vorerkrankung.

Was ist Ihnen wichtig?

Günstige Prämien
Freie Arztwahl
Zusatzversicherung
Halbprivat oder Privat
Alternativ-Medizin
Sport & Fitness
Rabatte für Familien
Sonstiges

Was ist Ihnen wichtig?

Günstige Prämien
Freie Arztwahl
Zusatzversicherung
Halbprivat oder Privat
Alternativ-Medizin
Sport & Fitness
Rabatte für Familien
Sonstiges

Leistungen der Grundversicherung

  •  Notfallhilfe
  • ​​Transporte und Rettungsaktionen
  •  Unterbringung im Spital und in teilstationären Einrichtungen
  • ​​Rehabilitation und Pflege
  • ​​therapeutische Massnahmen wie Ergo- und Physiotherapie und Chiropraktik
  • ​​gewisse alternativmedizinische Behandlungsmethoden

Franchise & Selbstbeteiligung

ei jedem Leistungsfall entsteht eine Kostenbeteiligung der Versicherungsnehmer*innen. Diese Beteiligung setzt sich aus Franchise und Selbstbehalt zusammen. FR 300,00 beträgt die ordentliche Franchise in der Grundversicherung, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre muss keine Franchise bezahlt werden – die Franchise wird einmal jährlich bezahlt. Sollten die Gesundheitskosten höher als die jährliche Franchise sein, werden diese von der Krankenkasse bezahlt. Ein Selbstbehalt von 10 Prozent der Behandlungskosten fällt dabei an, max. FR 700,00 im Jahr für Erwachsene, FR 350,00 für Kinder.
Ein Selbstbehalt kommt also dann zur Anwendung, wenn die gewählte Franchise für das entsprechende Kalenderjahr bereits ausgeschöpft wurde.
Für die Prämie gilt: Je höher die festgelegte Franchise, desto geringer ist die Prämie.

Woher kommen unterschiedliche Prämien bei gleicher Leistung?

Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) begründet die verschieden hohen Prämien bei selber Leistung mit der Auswahl an medizinischer Versorgung. Prämien in urbanen Räumen wären höher, weil das medizinische Angebot größer sei als im ländlichen Raum. Daher gibt es verschiedene Prämienregionen und somit unterschiedliche Monatsprämien.

Alternativen zum Standardmodell

Im Standardmodell der Grundversicherung gilt freie Arztwahl. Für alle, die das nicht benötigen und Prämien gespart werden sollen gibt es alternative Versicherungsmodelle wie das HNO-Modell, Telmed-Modell, Hausarzt-Modell – Unterschied: keine uneingeschränkte Wahlfreiheit in Sachen Arzt-Wahl, aber dafür Prämienrabatt.

Ein Vergleich lohnt sich

Alle alternativen Versicherungsmodelle gibt es nicht bei jeder Krankenkasse. Einige Krankenkassen bieten sogar noch eine größere Auswahl an Alternativen. Mit unserem Prämienvergleich finden Sie die Krankenkasse, die zu Ihnen passt und das günstigste Angebot liefert.

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