Franchise

Was ist Franchise?
Die Franchise ist ein jährlicher Festbetrag, unterhalb dessen sämtliche Kosten vom Versicherten anteilig selbst zu tragen sind. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Schweiz muss seit 1996 eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschließen. Alle enthaltenen Leistungen einer Grundversicherung sind gesetzlich geregelt. Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz übernimmt einen Teil der Kosten für Behandlung und Medikamente bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.
Bei jedem Leistungsfall entsteht somit auch eine Kostenbeteiligung der Versicherungsnehmer*innen. Diese Beteiligung setzt sich aus Franchise und Selbstbehalt zusammen. FR 300,00 beträgt die ordentliche Franchise in der Grundversicherung, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre muss keine Franchise bezahlt werden – die Franchise wird einmal jährlich bezahlt. Sollten die Gesundheitskosten höher als die jährliche Franchise sein, werden diese von der Krankenkasse bezahlt. Ein Selbstbehalt von 10 Prozent der Behandlungskosten fällt dabei an, max. FR 700,00 im Jahr für Erwachsene, FR 350,00 für Kinder.
Ein Selbstbehalt kommt also dann zur Anwendung, wenn die gewählte Franchise für das entsprechende Kalenderjahr bereits ausgeschöpft wurde.
Für die Prämie gilt: Je höher die festgelegte Franchise, desto geringer ist die Prämie.

Was ist Ihnen wichtig?

Günstige Prämien
Freie Arztwahl
Zusatzversicherung
Halbprivat oder Privat
Alternativ-Medizin
Sport & Fitness
Rabatte für Familien
Sonstiges

Was ist Ihnen wichtig?

Günstige Prämien
Freie Arztwahl
Zusatzversicherung
Halbprivat oder Privat
Alternativ-Medizin
Sport & Fitness
Rabatte für Familien
Sonstiges

Spitalbeitrag

Zu der Franchise und dem Selbstbehalt sind Versicherte verpflichtet, einen Spitalbeitrag während eines stationären Aufenthaltes zu leisten. Dem Spitalbeitrag liegt das KVG (Krankenversicherungsgesetz) zugrunde, welches Versicherte seit dem 1. Januar 2011 zu einer täglichen Zahlung von FR 15,00 verpflichtet. Damit beteiligt sich der Patient an den Kosten für die Verpflegung und die Unterkunft während seines Spitalaufenthaltes. Folgende Personengruppen sind von der Zahlung befreit:

  • Kinder und Heranwachsende unter 26 Jahre in einer Ausbildung
  • ​Schwangere von der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt

Franchise wechseln

Sie wollen im kommenden Jahr eine höhere oder niedrigere Franchise zahlen? Durch höhere Kostenbeteiligung können Sie Ihre Prämien bis fast um die Hälfte senken. Für den Franchise-Wechsel gelten dieselben Fristen wie bei einem Krankenkassenwechsel. Bis spätestens 30. November muss die Krankenkasse informiert werden. Vor einem Wechsel in eine andere Franchisestufe lohnt sich ein Krankenkassenvergleich und ein genauer Blick auf die eigenen medizinischen Bedürfnisse. Wir helfen dabei gerne!

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