Was ist Franchise?
Die Franchise ist ein jährlicher Festbetrag, unterhalb dessen sämtliche Kosten vom Versicherten anteilig selbst zu tragen sind. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Schweiz muss seit 1996 eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschließen. Alle enthaltenen Leistungen einer Grundversicherung sind gesetzlich geregelt. Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz übernimmt einen Teil der Kosten für Behandlung und Medikamente bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.
Bei jedem Leistungsfall entsteht somit auch eine Kostenbeteiligung der Versicherungsnehmer*innen. Diese Beteiligung setzt sich aus Franchise und Selbstbehalt zusammen. FR 300,00 beträgt die ordentliche Franchise in der Grundversicherung, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre muss keine Franchise bezahlt werden – die Franchise wird einmal jährlich bezahlt. Sollten die Gesundheitskosten höher als die jährliche Franchise sein, werden diese von der Krankenkasse bezahlt. Ein Selbstbehalt von 10 Prozent der Behandlungskosten fällt dabei an, max. FR 700,00 im Jahr für Erwachsene, FR 350,00 für Kinder.
Ein Selbstbehalt kommt also dann zur Anwendung, wenn die gewählte Franchise für das entsprechende Kalenderjahr bereits ausgeschöpft wurde.
Für die Prämie gilt: Je höher die festgelegte Franchise, desto geringer ist die Prämie.